Wertermittlung von Immobilien - Köln und direktes Umland
Die Ermittlung eines realistischen Kaufpreises
Nur wenn Sie wissen, was Íhre Immobilie Wert ist, haben Sie eine solide Grundlage für jede Verkaufsentscheidung. Eine objektive Bewertung berücksichtigt die genaue Lage der Immobilie ebenso wie die Größe und die Zustandsmerkmale der Immobilie.
Die Bewertung sollte immer auf den Zweck wofür sie erstellt wird ausgerichtet sein. Der Unterschied zwischen einer Wertermittlung und einem (Verkehrswert-) Gutachten besteht dabei in der so genannten Gerichtsfestigkeit eines Gutachtens. An der Begrifflichkeit des Immobiliengutachtens werden strenge Anforderungen gestellt.
Natürlich hat dies auch Einfluss darauf, wie schnell Ihre Immobilienbewertung fertig ist. Ein verkehrswertgutachten benötigt deutlich mehr Zeit als eine Verkaufswertermittlung.
Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen als die für Sie maßgeschneiderte Lösung an:

Verkaufswertermittlung (nur für Eigentümer)
Als Grundlage und Orientierung für einen möglichen Verkauf erstellen wir Ihnen im Rahmen unserer Erstberatung eine Verkaufswertermittlung sowie ein kostenfreies Vermarktungskonzept.
Sie profitieren von einer Beratung zu Verkaufsmöglichkeiten, möglichen Verkaufsstrategien und der Preisfindung für die Vermarktung. Sie haben hiermit immer ein gutes Argument für Preisverhandlungen. Käufer können die Wertschätzung zur Vereinfachung der Finanzierungsbeauftragung verwenden.
Diese Dienstleistung richtet sich an:
Eigentümer die verkaufen wollen und hierfür eine solide Grundlage zum Wert Ihrer Immobilien benötigen.
WICHTIG:
Es handelt sich hier nicht um ein Verkehrswertgutachten. Die Ergebnisse basieren hier auf die Ortsbesichtigung und den vorliegenden Unterlagen sowie Angaben der Eigentümer.
Es sind zwei Termine erforderlich. Zusätzlich müssen Unterlagen bereit gestellt werden.
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Nur wenn Sie die Verkaufswertermittlung ausgehändigt haben wollen, berechnen wir Ihnen ein Honorar, in Höhe von pauschal 476,- Euro inklusive Umsatzsteuer. Insofern Unterlagen benötigt werden, so erfolgt die Beschaffung ausserhalb eines Maklervertrags, nur nach vorheriger Absprache sowie nach Aufwand und mit Weiterberechnung der uns hierfür in Rechnung gestellten kosten.
Wenn Sie uns binnen vier Wochen nach Erstellung mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, wird Ihnen das Honorar selbstverständlich nicht berechnet. Bei späterer Beauftragung wird es auf die erfolgsabhängige Maklerprovision angerechnet.
- Ableitung eines Verkaufspreises
- Baugrundstücke
- Mehrfamilienhäuser
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
Marktwertermittlung (Objektive Preisgrundlage)
Als Grundlage und Orientierung für Kauf- und Verkaufszwecke, insbesondere aber für Vermögensauseinandersetzungen bei zum Beispiel Scheidungen oder Erbfällen sowie als Grundlage für Beleihungswerte können Sie von uns eine Marktwertermittlung erhalten.
Sie profitieren von einer validen Grundlage für die weiteren Abstimmungen
Diese Dienstleistung richtet sich an:
Eigentümer die ohne Makler verkaufen wollen und hierfür eine solide objektive Grundlage zum Wert Ihrer Immobilien benötigen.
WICHTIG:
Es handelt sich hier nicht um ein Verkehrswertgutachten. Die Ergebnisse basieren hier auf die Ortsbesichtigung und den vorliegenden Unterlagen sowie Angaben der Eigentümer.
Es sind zwei Termine erforderlich. Zusätzlich müssen Unterlagen bereit gestellt werden.
Honorar in Höhe von pauschal 476,- Euro inklusive Umsatzsteuer.
Insofern Unterlagen benötigt werden, so erfolgt die Beschaffung ausserhalb eines Maklervertrags, nur nach vorheriger Absprache sowie nach Aufwand und mit Weiterberechnung der uns hierfür in Rechnung gestellten kosten.
Sollte es binnen vier Wochen nach Erstellung zu einem Verkauf der bewerteten Immobilie führen, wird Ihnen das Honorar selbstverständlich nicht berechnet. Bei späterer Beauftragung wird es auf die erfolgsabhängige Maklerprovision angerechnet.
- Überprüfung eines Ankaufspreises
- in Scheidungsfällen
- in Erbschaftsangelegenheiten
- bei Vermögensauseinandersetzungen
- Baugrundstücke
- Mehrfamilienhäuser
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
Eigentümer die bei Erbauseinandersetzungen einen ersten Wert haben möchten (Achtung: Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung so wird zumeist vom Gericht ein öffentlich bestellter Gutachter beauftragt - hier daher schon ein ausführliches Gutachten zu machen kann über das Ziel hinausschießen. Ist man sich aber uneinig über den Wert, so kann ein derartiges Gutachten Klarheit herstellen oder Rechtanwälten eine solide Grundlage bieten.
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Bei Einigkeit zwischen den Beteiligten oder als Nachweis über einen Verkehrswert bei Uneinigkeit mit dem Finanzamt bietet sich zumeist ein ausführliches Verkehrswertgutachten an.
In manchen Fällen wird dies auch als Grundlage für Gerichtsstreitigkeiten genutzt.
Nützlich daher, wenn es den formellen Anforderungen genügt.
Rheingold Immobilien bietet diese Dienstleistung nicht selber an, sondern vermittelt hierfür Sachverständigenkollegen die Sie hierbei unterstützen.
Diese Dienstleistung richtet sich an:
Diejenigen die ein Gerichtskonformes Gutachten benötigen, wo nicht absehbar ist, dass dies vom gericht ggf. neu beauftragt wird.
Gerne stellen wir den Kontakt zu Sachverständigenkollegen aus unserem netzwerk her. Aufgrund der formalen Anforderungen haben wir uns entschieden, dies nicht in Eigenleistung zu machen sondern uns da auf gute Kollegen zu verlassen.
Aufgrund der formalen und gerichtlichen Anforderungen dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens deutlich länger. Natürlich sind auch hier die Begutachtung der Immobilie und die Besprechung notwendig. Die Unterlagenrecherche ist hier deutlich umfangreicher und damit zeitaufwendiger. Ebenso wie die formellen Anforderungen an das Gutachten selber.
Bei Verkehrswertermittlungen sind die Honorare grundsätzlich frei verhandelbar. Früher hat man sich an die HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure) gehalten. Dort ist die Wertermittlung seit einigen Jahren aber nicht mehr mit aufgeführt.
Einen Anhaltspunkt gibt sicherlich die Gebührenordnung des Gutachterausschusses in Köln. Hier beträgt die Gebühr 1.250 € zzgl. 0,2 % vom ermittelten Wert (bei Objekten mit einem Wert unter 1 Mio €) und 2.250 € zzgl 0,1% vom Wert von 1 Mio € bis 10 Mio €.
- in Scheidungsfällen
- Für Immobilienverrentungen
- in Vormundschaftsangelegenheiten
- zur Ermittlung von Versicherungswerten
- bei städtebaulicher Sanierung, Enteignung, Umlegung
- für Zwangsversteigerungen
- zu bilanziellen Zwecken
- zu steuerlichen Zwecken
- als Schiedsgutachten
- Rechte und Lasten
- Mehrfamilienhäuser
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Rechte und Lasten